Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) – Was sich für Sie als Abfallerzeuger ändert.

Die Novellierung der Gewerbeabfall verordnung (GewAbfV) – Auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist seit dem 1.8.2017 eine neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) rechtsverbindlich in Kraft getreten. Die neue Verordnung legt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen neu fest. Die Gewerbeabfallverordnung ist bundesweit gültig und betrifft jeden gewerblichen Abfallerzeuger. Die GewAbfV betrifft alle gewerblichen Abfallerzeuger.