Container für Altholz (A I – III) / Altholz entsorgen

Mit Augustin kannst du Altholz (A1-3) schnell und zuverlässig entsorgen. Zu den Holzabfällen, die sowohl privat als auch gewerblich anfallen, gehören Bauholz, Abbruchholz und Altholz. Hier gilt es besonders den Behandlungszustand zu beachten. Dieser lässt sich unterteilen in: unbehandelt (A I), behandelt (A II-III) und schadstoffbelastet (A IV). Auf keinen Fall sollten diese verschiedenen Holzabfall Arten miteinander vermischt werden, da sonst höhere Entsorgungskosten anfallen.

Bretter, Balken, Furnierhölzer und Türen, die nur mechanisch und nicht chemisch behandelt wurden, können in einem Container für unbehandeltes Holz gefahrlos entsorgt werden. Hölzer wie verleimte oder lackierte Bretter ohne halogenorganische Verbindungen zählen zu den behandelten Hölzern und müssen in einem gesonderten Container für behandeltes Holz entsorgt werden (Abfalkategorie A II- AIII). Schadstoffbelastete Hölzer sind in der höchsten Abfallkategorie (A IV) einzuordnen und müssen unbedingt getrennt von unbehandelten und behandelten Hölzern zur Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen gegeben werden. Hierzu zählen stark chemisch behandelte Hölzer, die mit Holzschutzmittel imprägniert sind. Hölzer die stark witterungsbeständig und gegen Befall resistent sein müssen wie z.B. Jägerzäune, Fensterholz, Dachbalken und Gartenmöbel gehören in einen Container für schadstoffbelastetes Holz.

In einen Holzabfall Container A1-A3 gehören behandeltes Holz, Altholz oder Bauholz mit einer maximalen Kantenlänge von 250cm wie z.B.:

  • lackierte Hölzer
  • Furnierholz
  • Verleimtes
  • beschichtetes
  • lackiertes Holz
  • Leimholzplatten
  • Innentüren
  • Dielen
  • Fußböden
  • Parkett
  • Kisten
  • Profilbretter
  • Deckenpaneele
  • Zierbalken
  • Bauspanplatten
  • unbehandeltes Holz

Diese Abfälle gehören nicht in einen Altholz (A1-3) Container:

  • Glas
  • Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen
  • mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, wie Z.B. Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Türen, Fensterrahmen, Türrahmen
  • stark lackiertes Holz
  • Baumstämme
  • Baumstubben und Wurzeln
  • Balkongeländer
  • Außentüren
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Holzterrassen
  • Pflanzpfähle
  • druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
  • Holz mit einer Kantenlänge von mehr als 250cm
  • Bahnschwellen
Wir bieten für Ihre Entsorgungssituation die passenden Behälterlösungen.

Die passenden Container für Altholz (A1-3)

Absetzmulde 3cbm Klappe offen
Absetzmulde 3cbm Klappe geschlossen
Absetzmulde 3cbm Deckel offen

Minicontainer Varianten
  Containermaße: 235 x 130 x 134 cm

  Maße: 365 x 190 x 140 cm

Absetzcontainer 7cm Klappe offen

  Maße: 365 x 190 x 140 cm

 

Abrollcontainer 10cbm offen

Maße: 450 x 250 x 125 cm

Maße: 450 x 230 x 200cm

 

Maße: 675 x 230 x 225 cm

 

Maße: 700 x 240 x 240 cm

Falls der Container nicht auf ihrem privaten Grundstück, sondern auf öffentlichem Grund, einer Straße oder Grünanlage stehen soll, dann benötigen Sie eine Stellgenehmigung für diesen Container. Die Stellgenehmigung können Sie beim öffentlichen Träger der betroffenen Straße, also die Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Sie erteilt Ihnen die gebührenpflichtige Genehmigung zur Aufstellung Ihrer Container.