Baumischabfall
Was ist Baumischabfall?
Nicht wiederverwertbare Bauabfälle bezeichnet man als Baumischabfall. Durch die nachträgliche Sortierung entstehen hier im Vergleich etwas höhere Entsorgungskosten. Weil sich in der Praxis eine Trennung einzelner Stoffe oft sehr schwierig darstellt, dürfen in BMA Container allerdings auch bis zu maximal 15% mineralische Stoffe (Bauschutt, Steine oder Boden und Steine) enthalten sein.
Welche Abfälle dürfen in den Baumischabfall Container
In einen Baumischabfall Container gehören ausschließlich Baustellenmischabfall oder gemischte Bauabfälle
Gummi,Putz,Kabel,Kabelreste,Tapetenreste, Papier,Pappe,Verpackungen,Holz,Paletten, Kunststoffe (außer Carbon und glasfaserverstärkte Kunststoffe), Eimer, Sägespäne, Verpackungsstyropor, Folien, Strohmatten, Teppichreste, Textilien, Altkleider, Altmöbel
Welche Abfälle gehören nicht in einen Baumischabfall Container?
mehr als 15% mineralische Abfälle (Bauschutt/Ziegel/Steine), Dämmmaterial (z.B. Styropor Dämmplatten aus EPS/XPS, Glaswolle), KMF, Elektroschrott, Carbon, glasfaserverstärkte Kunststoffe (Fahrradhelm, Sportgeräte), Windkraftanlagen, Karosserieteile, CFK, GFK, CF, PA-CF , Dachpappe, Gips, Rigips, Asbest, Farben und Lacke, alle gefährlichen Abfälle, Gips, Rigips, Asbest
Die Preise für einen Container setzen sich aus der zu entsorgenden Abfallart und dessen Gewicht zusammen.
Die Bereitstellung eines Containers ist 10 Tage kostenfrei. Ab dem 11 Tag kommt eine geringe Container-Miete hinzu.
Wir beraten Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an!
Meppen, Tel. 05931 / 98760
Werlte, Tel. 05951 / 95810
Leer, Tel. 0491 / 454370
Friesland, Tel. 04421 / 5004950 0
Nordhorn, Tel. 05921 / 990863
Falls der Container nicht auf ihrem privaten Grundstück, sondern auf öffentlichem Grund, einer Straße oder Grünanlage stehen soll, dann benötigen Sie eine Stellgenehmigung für diesen Container.
Die Stellgenehmigung können Sie beim öffentlichen Träger der betroffenen Straße, also die Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Sie erteilt Ihnen die gebührenpflichtige Genehmigung zur Aufstellung Ihrer Container.
AVV – Abfallverzeichnis-Verordnung | amtliche Bezeichnung |
17 09 01* | Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten |
17 09 02* | Bau… |
17 09 03* | sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemichte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten |
17 09 04 | gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen |
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