Kundenbrief 07/2019 – Monatliche Infos rund um unsere Unternehmensgruppe

Aktuelles

Rezertifizierung

Im Juni 2019 fanden Rezertifizierungen an mehreren Standorten statt. Zur Monatsmitte befassten sich drei Auditoren der GZQ (Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitäts- und Umweltmanagement-Systemen mbH) mit der Prüfung der Anforderungen von drei verschiedenen Zertifikaten. Zum einen wurde das Energiemanagementsystem (EnM)der Augustin Entsorgung bewertet. Ziele des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001 sind z.B. die Energietransparenz, Ressourcenschonung, und die Senkung des Energiebedarfs. Unsere Standorte sind alle nach dieser Norm zertifiziert.

Des Weiteren erfolgte eine Überprüfung der Anforderungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).Diese u.a. Anforderungen an den Umweltschutz, an die Organisation und an das Qualitätsniveau eines Entsorgungsfachbetriebes fest. Die Rezertifizierung nach der EfbV wurde an den Standorten in Herzlake, in Meppen sowie bei Emsschrott in Meppen-Hüntel durchgeführt. Die Standorte in Leer, Werlte, Bremen und Friesland hatten diese Rezertifizierung bereits zu Beginn dieses Jahres. Außerdem wurde an den Standorten Herzlake, Meppen und sowie Emsschrott in Meppen-Hüntel eine Rezertifizierung nach der Qualitätsmanagementnorm (QM) DIN EN ISO 9001 durchgeführt. Ziele eines Qualitätsmanagementsystems sind bspw. die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen und Dienstleistungen sowie die Steigerung der Kundenzufriedenheit. Eine Besonderheit stellte in diesem Jahr die Erstzertifizierung unseres Standortes in Papenburg dar. Dieser erhält nun auch die Zertifizierung nach QM, EnM und EfbV.

Zum Monatsende wurden die Anforderungen des SCC bei der Augustin Entsorgungsbetrieb GmbH durch die PÜG (Prüf- und Überwachungsgesellschaft) durchgeführt. Bei diesem Zertifikat steht die Arbeitssicherheit im Vordergrund.

Die Rezertifizierungen erfolgten in allen Bereichen ohne Beanstandungen, so dass Augustin Entsorgung sich nachweislich weiterhin durch Qualität, Umweltbewusstsein und rechtssichere Entsorgungsleistungen auszeichnet.

Gesetze

Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS)

Die jährlich nunmehr fast 2 Mio. t andienungspflichtigen Abfälle (Sonderabfälle) aus Niedersachsen (Gesamtabfallmenge in NDS in 2018 1.972.000 t (über NGS abgerechnet)) werden über die abgewickelt. Die NGS in Hannover gewährleistet seit über 30 Jahren Entsorgungssicherheit für die niedersächsische Wirtschaft und Industrie.

Die Organisation der Sonderabfallentsorgung in Niedersachsen durch die NGS verknüpft rund 30.000 Erzeuger von Sonderabfall mit fast 200 verschiedenen Entsorgern.
Die Abfallerzeuger in Niedersachsen sind gesetzlich verpflichtet, ihren zu beseitigenden Sonderabfall der NGS als Zentraler Stelle für Sonderabfälle anzudienen. Wenn der Erzeuger selbst kein passendes Entsorgungsunternehmen in seiner Nähe kennt, sucht die NGS eine geeignete Entsorgungsanlage aus.
Die Abrechnung zwischen dem Erzeuger von Sonderabfall und dem Entsorgungsunternehmen geschieht nicht direkt. Der Erzeuger erhält von der NGS einen Gebührenbescheid, nachdem diese vom Entsorger eine Abrechnung erhalten hat.
Die Preise sind in Entsorgungsverträgen und -vereinbarungen festgelegt, die mit den Entsorgungsunternehmen vereinbart werden.
Darüber hinaus erteilt die NGS die Behördenbestätigung für niedersächsische Entsorgungsanlagen.

Fahrzeuge/Technik

Schubbodenfahrzeug

Als ein Schubbodenfahrzeug wird ein Sattelauflieger mit einem sogenannten „Walking Floor“-System oder eben auch Schubboden bezeichnet.

Schubbodenauflieger
Animation Schubboden
Animation Schubboden (Wikipedia)
Blick von oben in den Schubbodenauflieger.

Dabei handelt es sich um ein multifunktional arbeitendes Be- und Entladesystem, mit dem unterschiedliche Güter horizontal entladen und/oder beladen werden können, ohne den Aufbau zu kippen. Dieses System eignet sich vor allem für das Entladen von unterschiedlichen Schüttgütern, die von oben geladen und vom „Schubboden“-System über die Heckseite entladen werden. Darüber hinaus kann es auch zum Laden und Entladen von verpackten Gütern wie Paletten, Papierrollen, Big Bags usw. eingesetzt werden.

Das Schubboden-System basiert auf dem Prinzip der Reibung zwischen Boden und Ladung und besteht aus separaten, parallel nebeneinanderliegenden Aluminiumprofilen. Der Boden kann sich als Einheit in eine Richtung bewegen: Die Ladung verschiebt sich. Die Bodenbretter können sich aber auch einzeln bewegen: Die Ladung bleibt liegen.

Einige werden das Geschicklichkeitsspiel Jenga kennen: Einen Holzstab kann man aus dem Turm herausziehen, bei drei Stück verschiebt sich die ganze obere „Ladung“. Um die Schubboden-Antriebseinheit zu betreiben, muss das die Zugmaschine mit einer einfachen Hydraulikanlage ausgestattet sein. Bei unseren aktuellen Fahrzeugen kann bis zu 96 m³ Schüttgut transportiert werden.

Sekundärrohstoffe

Papiersorten

Papierballen

Seit Beginn der achtziger Jahre wurden die ökologischen Vorzüge des „Recyclingproduktes” Altpapier verstärkt herausgearbeitet. Altpapier ist mittlerweile der wichtigste Rohstoff der europäischen Papier- und Kartonindustrie. Unternehmen, die den Rohstoff Altpapier verwenden, haben teils bedeutende Preisvorteile im Vergleich zu Primärrohstoffen. Durch den Einsatz von Altpapier als Sekundärrohstoff werden bei den Verwertern neben den wirtschaftlichen Vorteilen größere Energiemengen bei der Produktion eingespart und damit wichtige Ressourcen geschont.

Erfasst wird Altpapier sowohl bei gewerblichen Anfallstellen als auch bei privaten Haushaltungen. Neben der möglichst getrennten Erfassung liegt die wichtigste Voraussetzung für die Verwertung gebrauchter Papiere in der qualifizierten Sortierung durch die Sekundärrohstoff- und Recyclingbranche.

Folgende Papiersorten stellen wir in Meppen unseren Kunden zur Verfügung:

  • 1.02 = gemischtes Altpapier, Mischung verschiedener Papier-. Karton- und Pappequalitäten, die max. 40 % an Zeitungen und Illustrierten enthält
  • 1.03 = Graukarton bedruckter und unbedruckter grauer Karton oder eine Mischung beider
  • 1.04 = Verpackungen aus Papier und Karton
  • 2.06 = bunte Akten
  • 3.15 = holzhaltiges weißes Papier
  • 3.16 = weißes, gestrichenes holzfreies Papier
  • 3.18 = weißes, ungestrichenes holzfreies Papier
  • 5.07 = bedruckte, weiße, nassfeste, holzfreie Papiere