Presseinformation

Rückfahrverbot für Müllsammelfahrzeuge in der Region

Augustin Entsorgung startet mit „Umsetzung“ in Haren

Meppen, 21. Mai 2019 – Bereits seit 2017 gibt es strengere Auflagen in Sachen rückwärtsfahrende Müllsammelfahrzeuge. Das Meppener Unternehmen Augustin Entsorgung kündigt nun Veränderungen sowohl für die Bürger als auch für seine Mitarbeiter an. Gestartet wird im Juni in Haren. Was ändert sich mit dem Rückwärtsfahrverbot und warum erst jetzt?
Nach einer umfangreichen Überprüfung des gesamten Straßennetzes im Emsland, haben in Zusammenarbeit mit den Fahrern und dem Landkreis Gefährdungsbeurteilungen stattgefunden. Diese richten sich nach den Kriterien der Berufsgenossenschaft. Folglich wurde eine Liste erstellt, laut der unter den aktuellen Gegebenheiten ein Rückwärtsfahren in 1415 Straßen nicht mehr durchgeführt werden darf. Bei 1183 dieser Straßen liegt die Begründung in der zu geringen Straßenbreite und dem nicht ausreichenden Wendekreis für Großfahrzeuge. Seit September 2018 werden die Gemeinden im Landkreis Emsland über die Änderungen informiert. Ebenso wurden die Gefahrensituationen mithilfe von Sammelfahrzeugen in einzelnen Gemeinden simuliert und die Situation vor Ort besprochen.

Sicherheit von Mitarbeitern und Bürgern zu gewährleisten
Nach Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, ist es beim Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen immer wieder zu schweren und tödlichen Unfällen gekommen. Eine Auflistung zeigt allein in den Jahren 2016 und 2017 Unfälle in Deutschland, bei denen sowohl Bürger als auch Mitarbeiter von Müllfahrzeugen erfasst, überrollt oder zerquetscht worden sind. Solch tragischen Vorfällen soll laut dem Entsorgungsunternehmen Augustin künftig vorgebeugt werden. „Als Arbeitgeber und Dienstleister für die Öffentlichkeit stehen Entsorgungsunternehmen in der Pflicht, sich mit den verschärften Regelungen zu beschäftigen. Vor allem geht es darum, die Sicherheit von Mitarbeitern und Bürgern zu gewährleisten. Wir arbeiten gemeinsam mit dem Landkreis und den Kommunen an verträglichen Lösungen. Dies können Sammelplätze, Entfernung von Pollern oder temporäre Halteverbote in Wendekreisen sein“, teilt Beate Friedmann, Geschäftsführerin der Unternehmensgruppe, mit.

„Umsetzung“ beginnt in Haren
„Wir werden in den nächsten zwei Wochen zunächst in Haren damit starten, das Rückwärtsfahren der Müllwagen einzustellen – in weiteren Gemeinden und Kommunen zunächst an extrem gefährdeten Stellen. Vorab jedoch werden die Anwohner schriftlich vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Emsland informiert“, so die Geschäftsführung. Für die Anwohner in engen Straßen und kleinen Seitengassen bedeutet dies: Es reicht nicht mehr aus, die Mülltonne einige Schritte vor der Haustür abzustellen. „In manchen Fällen stellt dies einen kleinen Fußweg für die Anwohner dar. Wir sind als Entsorgungsunternehmen jedoch in jedem Fall verpflichtet, nach der Gefährdungsanalyse zu handeln. Alles andere ist eine grobe Pflichtverletzung, die auch von der Berufsgenossenschaft geahndet und mit Busgeldern belegt wird“, sagt Friedmann und bittet die Bürger um Ihr Verständnis. „Wir werden alles tun um den Service so wenig wie möglich einzuschränken.“

In engen Straßen wie dieser im Emsland, wird das Rückwärtsfahren der Müllsammelfahrzeuge zum Schutz der Bürger und Fahrer eingestellt. Dies teilen der Entsorger Augustin aus Meppen und der Landkreis Emsland mit. Foto: Augustin Entsorgung

Für Anwohner beziehungsweise Haushalte gilt künftig: Müll darf nur dann abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu Behälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. In Ausnahmefällen sind Anwohner dementsprechend verpflichtet, ihre Müllbehälter an geeignete Stellplätze zur Abholung zu positionieren. Generell gilt: Ist die Rückwärtsfahrt nicht zu vermeiden, müssen zusätzliche Maßnahmen erfolgen. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es beispielsweise unter www.dguv.de.