Was darf in einen Baumischabfall Container?

Baumischabfall

Nicht wieder verwertbare Bauabfälle bezeichnet man als Baumischabfall. Durch die nachträgliche Sortierung entstehen hier im Vergleich etwas höhere Entsorgungskosten. Weil sich in der Praxis eine Trennung einzelner Stoffe oft sehr schwierig darstellt, dürfen in BMA Container allerdings auch bis zu maximal 5% mineralische Stoffe (Bauschutt, Steine oder Boden und Steine) enthalten sein.

DAS DARF REIN

In einen Baumischabfall Container gehören ausschließlich Baustellenmischabfall oder gemischte Bauabfälle:

Zu diesen zählen:

  • Gummi
  • Putz
  • Kabel / Kabelreste
  • Tapetenreste
  • Papier,Pappe
  • Verpackungen
  • Holz,Paletten
  • Kunststoffe (außer Carbon und glasfaserverstärkte Kunststoffe)
  • Eimer
  • Sägespäne
  • Verpackungsstyropor
  • Folien
  • Strohmatten
  • Teppichreste
  • Textilien, Altkleider
  • Altmöbel

DAS DARF NICHT REIN

Diese Abfälle gehören nicht in einen Baumischabfall Container:

  • mehr als 5% mineralische Abfälle (Bauschutt/Ziegel/Steine)
  • Dämmmaterial (z.B. Styropor Dämmplatten aus EPS/XPS, Glaswolle)
  • KMF
  • Elektroschrott
  • Carbon
  • glasfaserverstärkte Kunststoffe
  • Karosserieteile
  • CFK, GFK, CF, PA-CF
  • Dachpappe
  • Gips, Rigips
  • Asbest
  • Farben und Lacke
  • alle gefährlichen Abfälle